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Datenschutz News 06.10

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Frankreich: CNIL bestätigt, dass VOODOO die Anordnung zur Verwendung von technischen Identifikatoren erfüllt hat

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat am 5. Oktober 2023 die Entscheidung des Eingeschränkten Ausschusses der CNIL Nr. SAN-2023-014 vom 28. September 2023 (Entscheidung vom 28. September) bekannt gegeben. Mit der Entscheidung vom 28. September wurde die gegen VOODOO SAS erlassene einstweilige Verfügung zur Einhaltung der Entscheidung des Eingeschränkten Ausschusses der CNIL Nr. SAN-2022-026 vom 29. Dezember 2022 (Entscheidung vom 29. Dezember) aufgehoben, in der die CNIL VOODOO mit einer Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen Euro belegt hatte, weil das Unternehmen es versäumt hatte, die Zustimmung der Nutzer zur Verwendung technischer Identifikatoren einzuholen, was einen Verstoß gegen das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über die Datenverarbeitung, die Dateien und die persönlichen Freiheiten (in der geänderten Fassung zur Umsetzung der DSGVO) (das Gesetz) darstellt.

Hintergrund der Entscheidung

Die CNIL wies insbesondere darauf hin, dass sie in der Entscheidung vom 29. Dezember eine Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen Euro gegen VOODOO verhängt hatte und dass die Anordnung mit einem Bußgeld von 20.000 Euro pro Tag nach Ablauf der Dreimonatsfrist nach Bekanntgabe der Entscheidung verbunden war, falls der Verstoß nicht befolgt wird. Im Einzelnen stellte die CNIL fest, dass die Entscheidung vom 29. Dezember das Versäumnis betraf, die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer zur Verwendung des "Identifiers for Vendors" (IDFV) einzuholen, der es den Verlagen ermöglicht, die Nutzung ihrer Apps zu verfolgen.

Feststellungen der CNIL

Die CNIL teilte mit, dass sie von VOODOO die Mitteilung erhalten hat, dass nach den in der einstweiligen Verfügung geforderten Änderungen ein Fenster erscheint, in dem die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer eingeholt wird, damit VOODOO und seine Partner technische Daten, einschließlich Werbekennungen und die IP-Adresse der Nutzerinnen und Nutzer, sammeln können, um personalisierte Werbung anzubieten und die Leistung von Inhalten zu messen.

Ergebnisse

Folglich war die CNIL der Ansicht, dass das Verhalten von VOODOO ihre Entscheidung rechtfertigte, dass das Zwangsgeld in Höhe von zusätzlichen 20.000 € pro Tag nach dem Verstoß nicht gezahlt werden muss und dass VOODOO der Unterlassungsanordnung innerhalb der gesetzten Frist nachkam.

Frankreich, 05.10.2023

 

Österreich: Bundesverwaltungsgericht bestätigt DSB-Urteil zur unrechtmäßigen Verarbeitung von Fotos zu Beweiszwecken

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat eine Zusammenfassung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) in der Rechtssache GZ: W108 2251251-1/6E vom 15. März 2023 veröffentlicht, in der das BVwG die Beschwerde gegen die Entscheidung der DSB bezüglich der Erstellung von Fotos zu Beweiszwecken unter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgewiesen hat.

Hintergrund des Falles

Der DSB stellte insbesondere fest, dass die Entscheidung des BVwG auf der Herstellung von insgesamt 1.177 Lichtbildern der Mitbeteiligten zum Zweck und zur Sicherung von Beweisen für Verstöße gegen die Bestimmungen der §§ 302 Abs. 1, 108 und 146 StGB (Ausstellung von Prüfberichten nach § 57a KFG) im Zeitraum von April bis Oktober 2020 beruhte.

Feststellungen des BVwG

Das BVwG stellte fest, dass die DSB zu Recht davon ausgeht, dass die Rechtmäßigkeit der Bildverarbeitung durch eine Privatperson auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO zu beurteilen ist. Das BVwG stellte weiter fest, dass die Erhebung personenbezogener Daten zum Zweck der Einreichung einer Beschwerde und der Begründung der schriftlichen Eingabe bei den zuständigen Behörden grundsätzlich zulässig ist, jedoch müssen für eine solche Verarbeitung die Grundsätze nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO erfüllt sein. Das BVwG stellte fest, dass die Erstellung der Fotos eine übermäßige Datenverarbeitung beinhaltete und daher über den Zweck der Verarbeitung hinausging.

Ergebnisse

In Anbetracht der obigen Ausführungen erklärte der DSB, dass das BVwG die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

Österreich, 05.10.2023

 

Cyprus: Kommissar verhängt Geldstrafe von 7.000 € gegen Politis wegen unrechtmäßiger Verarbeitung

Das Amt des Beauftragten für den Schutz personenbezogener Daten (der Beauftragte) veröffentlichte am 3. Mai 2023 seine Entscheidung Nr. 11.17.001.010.045 vom 16. Januar 2023, in der es die Zeitung Politis aufgrund einer Beschwerde mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 € wegen Verstößen gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) belegt.

Hintergrund der Entscheidung

Der Datenschutzbeauftragte hob hervor, dass zwei Polizeibeamte eine Beschwerde gegen Politis wegen der unrechtmäßigen Veröffentlichung ihrer Namen und Fotos in einer Publikation eingereicht hatten. Nach seiner Untersuchung kam der Kommissar zu dem Schluss, dass der beabsichtigte Zweck auch durch die Veröffentlichung von weniger personenbezogenen Daten der betroffenen Personen hätte erreicht werden können, z. B. indem nur die Initialen des Namens und/oder die Gesichter der Polizeibeamten unkenntlich gemacht worden wären, und verhängte daraufhin eine Geldbuße von 10.000 €.

Gegen die Entscheidung des Kommissars wurde dann Berufung eingelegt, die vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurde, ohne dass in der Sache entschieden wurde. Daher beschloss der Kommissar, eine Überprüfung durchzuführen.

Feststellungen des Kommissars

Nach der Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten kam dieser unter Berücksichtigung aller ihm zur Kenntnis gebrachten Fakten zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung vorliegt.

Ergebnisse

Der Datenschutzbeauftragte erklärte, dass er alle erschwerenden und mildernden Umstände berücksichtigte und ein Bußgeld in Höhe von 7.000 € für Verstöße gegen die oben genannten Artikel verhängte. Die Kommissarin bestätigte, dass die Herabsetzung der Geldbuße und ihre Differenzierung im Vergleich zu ihrer ersten Entscheidung eine Folge der Differenzierung der erschwerenden und mildernden Faktoren war, die bei der Überprüfung berücksichtigt wurden.

Der Kommissar bestätigte, dass seine Entscheidung angefochten wurde und vor einem Verwaltungsgericht anhängig ist.

05.10.2023

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