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EU: EDSB veröffentlicht Jahresbericht 2021

Bericht der Aufsichtsbehörde

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (“EDSB”) veröffentlichte am 20. April 2022 seinen Jahresbericht 2021, der einen Einblick in alle Aktivitäten des EDSB im Jahr 2021 gibt. Der Bericht hebt insbesondere die Errungenschaften des EDSB in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzrahmens durch die EU-Institutionen hervor und unterstreicht auch die wachsende Rolle des EDSB beim Eintreten für die Achtung der Privatsphäre und des Datenschutzes in der EU-Gesetzgebung.

Darüber hinaus wird in dem Bericht hervorgehoben, dass der EDSB im Jahr 2021 verstärkt von seinen Korrekturbefugnissen Gebrauch gemacht hat und dass unter den Durchsetzungsmaßnahmen des EDSB der Entscheidung, die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden (“Europol”) anzuweisen, Datensätze ohne nachgewiesene Verbindungen zu kriminellen Aktivitäten zu löschen, besondere Bedeutung beigemessen wird, was der EDSB im Zusammenhang mit der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Aufrechterhaltung eines ausgereiften Systems der gegenseitigen Kontrolle sieht.

Darüber hinaus stellt der Bericht fest, dass das Jahr 2021 auch in Bezug auf die Beratung des EU-Gesetzgebers durch den EDSB beispiellos war: 88 Stellungnahmen, einschließlich formeller Kommentare, wurden im Jahr 2021 abgegeben, verglichen mit 27 im Jahr 2020. Schließlich befasst sich der Bericht mit einer Rekordzahl von legislativen Konsultationen.

EDSB, 20. April 2022

 

 

Russland: Gesetzentwurf zum Verbot der obligatorischen Erhebung von nicht vertragsbezogenen Verbraucherdaten passiert zweite Lesung

Das Staatsparlament (“Duma”) gab am 19. April 2022 bekannt, dass der Gesetzentwurf Nr. 1184356-7 zur Änderung von Artikel 16 des Gesetzes der Russischen Föderation “Über den Schutz der Verbraucherrechte” in zweiter Lesung angenommen wurde. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Einführung eines Verbots für den Verkäufer vor, den Abschluss, die Änderung, die Beendigung oder die Ausführung eines Vertrags zu verweigern, wenn der Verbraucher sich weigert, seine persönlichen Daten anzugeben. Konkret sieht der Gesetzentwurf ein Verbot vor, einen Verbraucher unter Androhung der Verweigerung des Abschlusses eines Geschäfts zur Bereitstellung personenbezogener Daten zu zwingen, wenn die Bereitstellung dieser Daten gesetzlich nicht vorgesehen ist oder nicht mit dem betreffenden Geschäft in Zusammenhang steht.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Änderungen vor, darunter das Verbot, ohne die Zustimmung des Verbrauchers zusätzliche Dienstleistungen gegen eine Gebühr zu erbringen, und die Einschränkung des Rechts des Verbrauchers, die Zahlungsmethode und -form zu wählen. Darüber hinaus wird in dem Gesetzentwurf festgestellt, dass die Änderungen widerspiegeln, dass ein Verbraucher, der Rechtsbeziehungen zu Anbietern von Waren und Dienstleistungen, Banken und Versicherungsgesellschaften eingeht, die über große wirtschaftliche und organisatorische Ressourcen verfügen, in den Vertragsbeziehungen die schwächere Seite sind.

Die Duma erläuterte, dass der Gesetzentwurf im Falle seiner Annahme am 1. September 2022 in Kraft treten wird.

Duma, 20. April 2022

 

 

Kalifornien: CPPA kündigt Anmeldungen für Stakeholder-Sitzungen zum CPRA-Regelwerk an

Die kalifornische Datenschutzbehörde (California Privacy Protection Agency, CPPA) hat am 13. April 2022 angekündigt, dass sie ab dem 4. Mai 2022 Stakeholder-Sitzungen abhalten wird, um relevanten Interessengruppen die Möglichkeit zu geben, Feedback zu Themen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Regelungsprozess zum California Privacy Rights Act of 2020 (CPRA) zu geben.

Die Anmeldung für die Stakeholder-Sitzungen muss bis zum 22. April 2022 abgeschlossen sein, indem das Online-Antragsformular für Stakeholder-Sitzungen ausgefüllt wird.

CPPA, 19. April 2022

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