EU: LIBE-Ausschuss erörtert Entwurf eines Entschließungsantrags zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses zwischen der EU und den USA (DPF)
Das Europäische Parlament kündigte am 21. Februar 2023 an, dass sein Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ("LIBE") in der für den 1. März 2023 anberaumten Sitzung den Entwurf eines Entschließungsantrags zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission in Bezug auf den EU-US-Datenschutzrahmen ("EU-US DPF") erörtern wird.
Darüber hinaus hat das Parlament zur Kenntnis genommen, dass die Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB), Andrea Jelinek, am selben Tag die Stellungnahme des EDPB zum Entwurf der Angemessenheitsentscheidung der EU-US-DSGVO vorlegen wird, die der LIBE-Ausschuss in seinem Entschließungsantrag berücksichtigen soll.
EU, 23.02.2023
Slowenien: Gesetz zum Schutz von Whistleblowern tritt in Kraft
Das Justizministerium gab am 22. Februar 2023 das Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern (ZZPri") bekannt, mit dem die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937) (die Whistleblowing-Richtlinie") umgesetzt wird. Insbesondere wurde die ZZPri nach ihrer Verabschiedung durch die Nationalversammlung am 7. Februar 2023 im Amtsblatt veröffentlicht.
Im Einzelnen erläuterte das Ministerium, dass der erste Teil der ZZPri Maßnahmen zum Schutz von Personen vorsieht, die einen Verstoß in ihrem Arbeitsumfeld melden, und gleichzeitig zusätzliche Verpflichtungen für Steuerzahler im öffentlichen und privaten Sektor festlegt. Darüber hinaus wies das Ministerium auf die Fristen hin, innerhalb derer Organisationen ein internes Meldesystem einrichten müssen, und zwar:
bis zum 23. Mai 2023 für Steuerzahler im öffentlichen Sektor und für Steuerzahler im privaten Sektor mit mehr als 250 Beschäftigten; und
bis zum 17. Dezember 2023 für Steuerpflichtige im privaten Sektor mit 50 bis 249 Beschäftigten.
Darüber hinaus erläuterte das Ministerium, dass der zweite Teil der ZZPri ein Verbot von Vergeltungsmaßnahmen vorsieht und Schutzmaßnahmen zur Unterstützung von Hinweisgebern regelt.
Slowenien, 23.02.2023
Frankreich: CNIL befasst sich mit Auswirkungen der elektronischen Gesundheitskarte auf Datenschutzrechte
Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat am 22. Februar 2023 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie sich mit der Verwendung und den Datenschutzaspekten der vorgeschlagenen optionalen elektronischen Krankenversicherungskarte (E-Carte Vitale") befasst, die bis Ende 2025 im Rahmen einer schrittweisen Einführung allen Krankenversicherern angeboten werden soll. Die CNIL erläuterte insbesondere, dass die E-Carte Vitale eine virtuelle Version der herkömmlichen Krankenversicherungskarte ist und über die mobile App "Carte Vitale" verfügbar sein wird.
Die CNIL erläuterte, dass die E-Carte Vitale alle Verwaltungsinformationen der physischen Gesundheitskarte enthalten werde, einschließlich derjenigen, die sich auf die Erstattung von Behandlungen, die Deckung von Krankenhausaufenthalten und die Authentifizierung des Karteninhabers beziehen, wobei keine medizinischen Daten über die E-Carte Vitale erhoben würden. In Bezug auf die Authentifizierung wies die CNIL darauf hin, dass die E-Carte Vitale keine biometrische Karte sei und dass die Verwendung biometrischer Daten durch die E-Carte Vitale nur der Authentifizierung des Karteninhabers bei der Aktivierung der App diene und nicht der medizinischen Versorgung oder der Krankenhauseinweisung.
Im Anschluss an die Vorlage der Empfehlungen der CNIL stellte die CNIL fest, dass die Regierung den Entwurf des Dekrets über die E-Carte Vitale erheblich geändert hat, um das Recht auf Privatsphäre der betroffenen Personen und die Datensicherheit zu schützen. Dementsprechend erklärte die CNIL, dass sie die öffentlichen Behörden bei der Einführung der E-Carte Vitale weiterhin unterstützen wird.
CNIL, 23.02.2023
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