KI-Beauftragter oder AI Officer: Aufgaben und Zuständigkeiten

Wann lohnt sich ein externer KI-Beauftragter?

KI-Beauftragter – Aufgaben, Qualifikation und klare Abgrenzung

Warum KI-Verantwortung eine feste Stelle braucht

KI-Anwendungen kommen in Unternehmen selten mit einem feierlichen Einführungstermin an. Meist beginnen einzelne Beschäftigte mit einem Textgenerator, eine Fachabteilung testet ein Analysewerkzeug und die IT prüft parallel eine neue Plattform. Nach einigen Monaten sind zahlreiche KI-Systeme im Einsatz, aber niemand kann genau sagen, wer sie freigegeben hat und welche Regeln gelten.

Ein KI-Beauftragter kann diese verteilten Aktivitäten zusammenführen. Er schafft Transparenz, koordiniert Zuständigkeiten und unterstützt das Unternehmen dabei, Künstliche Intelligenz sicher, sinnvoll und rechtskonform einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine wichtige Governance-Funktion, nicht um ein gesetzlich vorgeschriebenes Amt für jedes Unternehmen.


KI-Beauftragter koordiniert AI Governance zwischen Geschäftsführung, IT und Fachabteilungen

Was ist ein KI-Beauftragter?

Ein KI-Beauftragter, häufig auch AI Officer genannt, ist eine zentrale organisatorische Anlaufstelle für den Einsatz von KI im Unternehmen. Die Funktion verbindet Geschäftsführung, IT, Datenschutz, Informationssicherheit, Compliance und Fachabteilungen.

Die Bezeichnung ist rechtlich nicht definiert. Entsprechend gibt es weder ein verbindliches Aufgabenprofil noch eine vorgeschriebene organisatorische Form. Unternehmen können die Rolle intern oder extern besetzen, als Teilzeitfunktion ausgestalten oder in ein interdisziplinäres KI-Gremium einbinden.

Entscheidend ist weniger der Titel auf der Visitenkarte als die tatsächliche Einbindung in betriebliche Abläufe. Ein KI-Beauftragter ohne Informationen, Zuständigkeiten und Zugang zu den relevanten Abteilungen wäre vor allem eines: gut beschriftet.

Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen nicht allgemein dazu, einen KI-Beauftragten oder AI Officer zu benennen. Anders als bei der Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzbeauftragten sieht die KI-Verordnung kein vergleichbares gesetzliches Amt für bestimmte Unternehmensgrößen oder Tätigkeiten vor.

Der AI Act verlangt jedoch, dass Anbieter und Betreiber die für sie geltenden Pflichten erfüllen. Dazu gehören je nach Rolle und eingesetztem KI-System beispielsweise Maßnahmen zur KI-Kompetenz, Dokumentationspflichten, menschliche Aufsicht sowie Vorgaben für das Risikomanagement. Die Verordnung schreibt damit Aufgaben vor, überlässt die interne Organisation aber weitgehend dem Unternehmen.

Ein KI-Beauftragter kann helfen, diese Pflichten systematisch zu koordinieren. Die Verantwortung der Geschäftsführung wird dadurch nicht übertragen. Eine neue Stellenbezeichnung ist schließlich noch keine gesellschaftsrechtliche Fernbedienung.

Welche Aufgaben übernimmt ein KI-Beauftragter?

Das konkrete Aufgabenprofil richtet sich nach Größe, Branche, KI-Nutzung und Risikolage des Unternehmens. In der Praxis sind insbesondere folgende Tätigkeiten relevant:

  • KI-Inventar aufbauen: Der KI-Beauftragte erfasst eingesetzte und geplante KI-Systeme, ihre Zwecke, Anbieter, Nutzergruppen und betroffenen Geschäftsprozesse.
  • Rollen und Risiken bewerten: Er unterstützt bei der Einordnung, ob das Unternehmen Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler eines KI-Systems ist und welche rechtlichen Anforderungen daraus entstehen.
  • Beschaffung und Freigabe koordinieren: Neue KI-Anwendungen werden vor ihrer Nutzung strukturiert geprüft. Dazu gehören Datenschutz, Informationssicherheit, Vertragsbedingungen, Datenflüsse und mögliche Abhängigkeiten von Dienstleistern.
  • Interne Regeln entwickeln: Eine verständliche KI-Richtlinie legt fest, welche Anwendungen genutzt werden dürfen, welche Informationen nicht eingegeben werden sollen und wann eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist.
  • KI-Kompetenz fördern: Der KI-Beauftragte ermittelt den Schulungsbedarf und koordiniert geeignete KI-Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte.
  • Nachweise organisieren: Prüfungen, Freigaben, Schulungen und Entscheidungen werden nachvollziehbar dokumentiert.
  • Nutzung überwachen: Bestehende KI-Anwendungen werden regelmäßig überprüft. Veränderungen beim Anbieter, beim Einsatzgebiet oder bei den verarbeiteten Daten können eine neue Bewertung erforderlich machen.
  • Bericht erstatten: Die Geschäftsführung erhält einen verständlichen Überblick über wesentliche KI-Projekte, Risiken, Vorfälle und offene Entscheidungen.

Welche Qualifikation braucht ein KI-Beauftragter?

Für die Rolle gibt es weder eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung noch ein verpflichtendes Zertifikat. Ein Wochenendkurs allein macht deshalb noch keinen AI Officer. Umgekehrt muss die Funktion auch nicht zwingend mit einem promovierten Informatiker besetzt werden.

Erforderlich ist vielmehr eine belastbare Kombination aus technischem Grundverständnis, Kenntnissen des EU AI Act und einem Blick für die betrieblichen Abläufe. Hinzu kommen Berührungspunkte mit Datenschutz, Informationssicherheit, Vertragsmanagement und Compliance.

Ebenso wichtig sind organisatorische Fähigkeiten. Der KI-Beauftragte muss Informationen aus unterschiedlichen Abteilungen zusammenführen, Risiken verständlich erläutern und Entscheidungen dokumentieren können. Kommunikationsfähigkeit ist dabei keine freundliche Zugabe, sondern Teil der Stellenbeschreibung.

KI-Beauftragter oder Datenschutzbeauftragter: Wo liegt der Unterschied?

Die Funktionen berühren sich, verfolgen aber unterschiedliche Schwerpunkte:

  • Die Geschäftsführung entscheidet über Strategie, Ressourcen und die grundsätzliche Risikobereitschaft des Unternehmens.
  • Der KI-Beauftragte koordiniert die AI Governance und begleitet KI-Systeme über ihren betrieblichen Lebenszyklus.
  • Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
  • Der Informationssicherheitsbeauftragte betrachtet technische und organisatorische Sicherheitsrisiken.
  • Die IT-Abteilung verantwortet die technische Integration und den Betrieb.
  • Die Fachabteilungen bestimmen Einsatzzweck, Prozesse und die fachliche Bewertung der Ergebnisse.

Eine Person kann grundsätzlich mehrere Funktionen übernehmen. Vorher sollte jedoch geprüft werden, ob ausreichend Zeit, Fachkunde und Unabhängigkeit vorhanden sind und ob Interessenkonflikte entstehen. Besonders bei einem zugleich bestellten Datenschutzbeauftragten ist eine klare Abgrenzung der Aufgaben notwendig.

Wie wird die Rolle im Unternehmen verankert?

Damit die Funktion praktisch wirkt, benötigt der KI-Beauftragte ein schriftliches Mandat. Darin sollten Aufgaben, Befugnisse, Berichtswege und Schnittstellen festgelegt werden.

Zur organisatorischen Ausstattung gehören insbesondere:

  • Zugang zu Informationen über eingesetzte und geplante KI-Systeme,
  • feste Ansprechpartner in IT, Datenschutz, Informationssicherheit und Fachabteilungen,
  • klar geregelte Prüfungs- und Freigabeprozesse,
  • definierte Eskalationswege bei Risiken und Vorfällen,
  • regelmäßige Berichte an die Geschäftsführung sowie
  • ausreichende zeitliche und fachliche Ressourcen.

Die Rolle sollte frühzeitig in Beschaffung, Entwicklung und Einführung von KI-Systemen eingebunden werden. Eine Prüfung kurz vor dem Produktivstart ist zwar besser als gar keine. Besonders elegant ist sie jedoch nicht.

Interner oder externer KI-Beauftragter?

Ein interner KI-Beauftragter kennt die Organisation, ihre Prozesse und die beteiligten Personen besonders gut. Gleichzeitig benötigt er ausreichend Zeit für die Funktion und muss sich kontinuierlich fachlich weiterbilden.

Ein externer AI Officer kann spezialisiertes Wissen, eine unabhängige Perspektive und bereits erprobte Governance-Strukturen einbringen. Das ist insbesondere für mittelständische Unternehmen interessant, bei denen der Aufbau einer vollständig eigenen Stelle nicht wirtschaftlich wäre.

Auch ein hybrides Modell ist möglich: Eine interne Ansprechperson koordiniert den betrieblichen Alltag, während externe Fachleute bei rechtlichen Bewertungen, Risikofragen, Schulungen und dem Aufbau der Governance unterstützen. K11 bietet hierfür eine externe AI-Officer-Funktion an, die sich an den tatsächlichen Strukturen des Unternehmens orientiert.

Wann ist ein KI-Beauftragter besonders sinnvoll?

Der praktische Nutzen der Rolle steigt, sobald KI nicht mehr nur vereinzelt ausprobiert, sondern in relevante Geschäftsprozesse integriert wird. Das gilt insbesondere, wenn:

  • mehrere Abteilungen unterschiedliche KI-Werkzeuge verwenden,
  • personenbezogene oder vertrauliche Informationen verarbeitet werden,
  • KI-Ergebnisse Entscheidungen über Kunden oder Beschäftigte beeinflussen,
  • eigene KI-Systeme entwickelt oder wesentlich verändert werden,
  • externe KI-Dienste in bestehende Prozesse integriert werden,
  • Kunden oder Geschäftspartner belastbare Nachweise zur KI-Governance verlangen oder
  • das Unternehmen in einem besonders regulierten Umfeld tätig ist.

Welche konkreten Pflichten gelten, hängt dabei nicht allein von der verwendeten Technologie ab. Maßgeblich sind die Rolle des Unternehmens, der Einsatzzweck und die rechtliche Einordnung des Systems. Eine vertiefende Übersicht bietet unser Beitrag „EU AI Act: Welche Pflichten gelten für Ihr KI-System?“.

Häufige Fragen zum KI-Beauftragten

Sind KI-Beauftragter und AI Officer dasselbe?
In der Unternehmenspraxis werden beide Begriffe meist synonym verwendet. Da die Funktion gesetzlich nicht definiert ist, sollte das konkrete Aufgabenprofil immer ausdrücklich festgelegt werden.

Muss jedes Unternehmen einen KI-Beauftragten bestellen?
Nein. Der EU AI Act enthält keine allgemeine Pflicht zur Benennung eines KI-Beauftragten. Die Rolle kann dennoch sinnvoll sein, um gesetzliche und organisatorische Anforderungen gebündelt umzusetzen.

Kann der Datenschutzbeauftragte die Funktion übernehmen?
Das kann grundsätzlich möglich sein. Zuvor sollten jedoch Fachkunde, verfügbare Ressourcen, die notwendige Unabhängigkeit und mögliche Interessenkonflikte geprüft werden.

Braucht ein KI-Beauftragter eine Zertifizierung?
Nein. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung. Entscheidend sind nachweisbare Fachkenntnisse und die Fähigkeit, KI-Governance im Unternehmen praktisch umzusetzen.

Trägt der KI-Beauftragte allein die Verantwortung für den KI-Einsatz?
Nein. Die Funktion koordiniert und unterstützt. Strategische Entscheidungen und die Gesamtverantwortung verbleiben bei der Geschäftsführung und den jeweils zuständigen betrieblichen Stellen.

Fazit

Ein KI-Beauftragter ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Standardamt. Er kann jedoch eine entscheidende organisatorische Lücke schließen: zwischen technischen Möglichkeiten, rechtlichen Anforderungen und der tatsächlichen Nutzung von KI im Unternehmen.

Damit die Rolle mehr ist als ein Titel, braucht sie klare Aufgaben, belastbare Befugnisse und feste Schnittstellen. Richtig aufgestellt sorgt der KI-Beauftragte dafür, dass KI nicht unbemerkt durch die Organisation wandert, sondern nachvollziehbar gesteuert wird. Governance ordnet schließlich am besten, wenn sie weiß, was eigentlich im Haus unterwegs ist.