Künstliche Intelligenz hält mit bislang beispielloser Geschwindigkeit Einzug in Arbeit und Alltag. Von der Content-Erstellung und intelligenten Kundenservices über das Gesundheits- und Finanzwesen bis hin zur öffentlichen Verwaltung ist KI längst kein abstraktes technisches Konzept mehr, sondern entwickelt sich zunehmend zu einer zentralen Infrastruktur, die gesellschaftliche Prozesse maßgeblich prägt.
Die technologischen Chancen liegen auf der Hand. Gleichzeitig stellen Risiken wie Datenmissbrauch, algorithmische Diskriminierung, Deepfakes, der Schutz Minderjähriger sowie unklare Verantwortungszuweisungen die bestehenden Rechts- und Regulierungsrahmen vor erhebliche Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund ist die Regulierung von Künstlicher Intelligenz nicht länger eine rein „zukunftsorientierte Diskussion“, sondern zu einer konkreten legislativen Aufgabe geworden, der sich Staaten weltweit stellen müssen. Die Europäische Union hat mit dem AI Act eine Vorreiterrolle eingenommen, während auch Japan und Südkorea ihre nationalen Governance-Strukturen für KI kontinuierlich ausbauen.
Im Unterschied zu Rechtsordnungen, die versuchen, KI durch ein umfassendes Gesetz „in einem Schritt“ zu regulieren, verfolgt China einen deutlich vorsichtigeren und schrittweisen Ansatz. Die chinesische KI-Regulierung setzt gezielt bei konkreten Risikobereichen an – insbesondere bei Algorithmen und inhaltsgenerierenden Anwendungen – und entwickelt das Regelwerk durch fortlaufende Ergänzungen und Klarstellungen weiter. Dieses Vorgehen lässt sich als ein Modell des „inkrementellen Fortschreitens mit schneller Iteration“ beschreiben.
Mit Stand zum 1. Januar 2026 hat sich in China ein normatives System herausgebildet, das sich aus nationalen Entwicklungsstrategien, ministeriellen Verordnungen und grundlegenden Gesetzen zusammensetzt und dessen Konturen zunehmend klarer werden.
Bildquelle: KI-generiert | Beschreibung: Überblick zur KI-Regulierung in China: Wie KI gesetzlich gesteuert wird, welche Regeln gelten und warum Governance dort anders funktioniert.
Aus zeitlicher Perspektive begann die chinesische KI-Regulierung nicht mit konkreten Aufsichtsvorschriften, sondern zunächst auf der Ebene nationaler Entwicklungsstrategien.
Diese Regelwerke stehen nicht isoliert. Grundlegende Gesetze wie das Cybersicherheitsgesetz, das Datensicherheitsgesetz, das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten sowie die Verordnung zum Schutz von Minderjährigen im Internet bilden das rechtliche Fundament der chinesischen KI-Governance in den Bereichen Datensicherheit, Datenschutz und Netzwerksicherheit.
Innerhalb des bestehenden Normengefüges kommt den Vorläufigen Verwaltungsmaßnahmen für generative KI-Dienste (im Folgenden: „Vorläufige Maßnahmen“) eine besondere Bedeutung zu. Das Regelwerk erhebt nicht den Anspruch, grundlegende Fragen wie die Definition von KI oder ein umfassendes Klassifikationssystem zu klären.
Stattdessen konzentriert es sich gezielt auf generative KI als jene Anwendungsform, in der sich Risiken derzeit am stärksten verdichten und die gesellschaftliche Aufmerksamkeit besonders hoch ist.
Die Vorläufigen Maßnahmen betonen ausdrücklich den Grundsatz, Innovation und Sicherheit gleichermaßen zu fördern und technologische Entwicklung mit rechtsstaatlicher Governance zu verbinden.
Einerseits definieren sie klare Compliance-Grenzen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Trainingsdaten, Datenannotation, Sicherheitsbewertungen von Algorithmen sowie Registrierungs- und Meldepflichten. Andererseits adressieren sie praxisnahe Risiken wie Inhaltskontrolle, Kennzeichnungspflichten, den Schutz Minderjähriger sowie Beschwerde- und Meldemechanismen.
Regulatorisch verfolgt das Regelwerk keinen repressiven Ansatz, sondern spiegelt eine „umsichtige und tolerante Regulierung“ wider. Dadurch bleibt Raum für technologische Innovation, während zugleich zentrale Risikobereiche abgesichert werden.
Dieses Gleichgewicht verdeutlicht zugleich, dass die chinesische Gesetzgebung zur Künstlichen Intelligenz in der gegenwärtigen Phase stärker auf Risikoprävention ausgerichtet ist und noch keine abschließend konsolidierte, umfassende Regelung darstellt.
Aus normativer Sicht handelt es sich bei den Vorläufigen Maßnahmen weniger um klassische Technikregulierung als vielmehr um ein pragmatisches Governance-Instrument, das rasch auf konkrete Risiken reagiert.
Erstens verfolgen die Vorläufigen Maßnahmen einen stark problemorientierten Ansatz. Anstatt abstrakte Begriffsdefinitionen oder umfassende Systematiken zu entwickeln, fokussieren sie sich unmittelbar auf bereits erkennbare Risiken wie Desinformation, Inhaltsverzerrung, Verletzungen von Rechten Dritter und den Schutz Minderjähriger.
Zweitens setzen die Maßnahmen die in China etablierte, elementbasierte Regulierungslogik fort. Bestehende Vorgaben zu Datensicherheit, Datenschutz und Algorithmengovernance werden systematisch in den Kontext generativer KI integriert.
Drittens ist die Regulierungsintensität bewusst moderat ausgestaltet. Es werden keine Lizenz- oder Marktzugangssysteme eingeführt. Stattdessen setzt die Aufsicht auf prozedurale Pflichten im Vorfeld sowie auf laufende und nachgelagerte Kontrolle.
Viertens weisen die Vorläufigen Maßnahmen einen klaren Übergangscharakter auf. Bereits aus der Bezeichnung als „vorläufig“ ergibt sich, dass diese Regelung nicht als langfristig stabile, endgültige Norm konzipiert ist.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Vorläufigen Verwaltungsmaßnahmen weder ein umfassendes KI-Gesetz im eigentlichen Sinne darstellen noch den Anspruch erheben, ein vollständiges System der Risikoklassifizierung zu etablieren.
Trotz der zunehmenden Dichte an Regelungen weist das chinesische KI-Governance-System weiterhin deutliche phasenbedingte Charakterzüge auf.
Zum einen erfolgt die Risiko- und Aufsichtssystematik bislang überwiegend anwendungs- und technologiebezogen. Zum anderen beschränken sich die einschlägigen Regelungen auf der Ebene zentraler Elemente wie Daten, Algorithmen und Modelle weitgehend auf prinzipienorientierte Vorgaben.
KI-Gesetzgebung ist per se ein dynamischer Prozess. Mit der Veröffentlichung des „Rahmens für die Sicherheitsgovernance von Künstlicher Intelligenz (Version 2.0)“ durch das Nationale Komitee für Cybersicherheitsstandardisierung im September 2025 wurden wichtige Grundlagen für eine mögliche umfassende KI-Gesetzgebung geschaffen.
Absehbar ist, dass China seinen inkrementellen Regulierungsansatz fortsetzen wird und die KI-Gesetzgebung durch kontinuierliche Anpassung zunehmend systematisiert und ausdifferenziert wird.