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Der AI Officer ist eine Schlüsselrolle für den verantwortungsvollen und regelkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Er oder sie bündelt technisches, rechtliches und organisatorisches Know-how und sorgt dafür, dass KI-Systeme über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg kontrolliert, dokumentiert und risikobewusst betrieben werden.
Der aktuelle Infobrief des Deutschen Bundestags empfiehlt die Einrichtung dieser Rolle ausdrücklich. Diese dient als zentrale Instanz zur Umsetzung des AI Act. Der AI Officer koordiniert interne Prozesse, begleitet Risikobewertungen und fungiert als Schnittstelle zu Aufsichtsbehörden.
Damit wird er zur tragenden Säule einer funktionierenden AI Governance, in Unternehmen wie in der öffentlichen Verwaltung.
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AI Officer benennen
Mit dem Inkrafttreten des EU AI Acts sehen sich Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen mit einer völlig neuen Qualität an Anforderungen konfrontiert. Die Verordnung stellt nicht nur auf technische Standards ab, sondern verpflichtet Organisationen zu umfassender rechtlicher, organisatorischer und ethischer Kontrolle über ihre KI-Systeme.
Insbesondere Hochrisiko-KI-Systeme, etwa im Bereich der Personalsteuerung, Migration oder Justiz, unterliegen strengen Vorgaben. Dazu zählen u. a. verpflichtende Risikobewertungen, Dokumentationspflichten, Transparenz gegenüber Betroffenen, Registrierung in EU-Datenbanken und Vorgaben zur Schulung von Mitarbeitenden. Auch sogenannte GPAI-Modelle (generative KI mit allgemeinem Verwendungszweck), wie sie in Chatbots oder Textgeneratoren zum Einsatz kommen, bringen weitreichende Pflichten mit sich.
Für viele Behörden stellt sich daher die zentrale Frage: Wer übernimmt die Koordination, Überwachung und Einhaltung dieser komplexen Anforderungen?
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Mit dem AI Act wird klar: Der Einsatz von KI in Unternehmen und Behörden darf nicht ungesteuert erfolgen. Es braucht klare Strukturen, Verantwortlichkeiten und ein systematisches Vorgehen. Kurz: eine funktionierende Governance.
Sie schafft die Grundlage dafür, dass KI-Anwendungen rechtskonform, nachvollziehbar und sicher betrieben werden können. Dazu gehören u. a. ein internes Verzeichnis aller KI-Systeme, eine Bewertung ihrer Risiken sowie definierte Prozesse für Beschaffung, Einsatz und Kontrolle.
AI Governance ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sie ist ein strategisches Steuerungsinstrument. Sie hilft, Haftungsrisiken zu minimieren, Vertrauen zu schaffen und die Nutzung von KI dauerhaft beherrschbar zu machen.
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Um rechtliche Risiken zu minimieren und sich strategische Vorteile zu sichern, sollten Unternehmen umgehend folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Benennen Sie eine(n) AI Officer
Definieren Sie eine verantwortliche Person mit Schnittstellenfunktion zwischen Fachabteilungen, IT, Recht und Compliance. Diese Rolle ist der zentrale Hebel für regelkonformen und strategischen KI-Einsatz.
2. Erfassen und bewerten Sie Ihre KI-Systeme
Schaffen Sie Transparenz: Welche KI-Anwendungen sind im Einsatz? Welche Risikokategorie greift laut AI Act? Eine systematische Bestandsaufnahme ist die Grundlage jeder Governance-Struktur.
3. Verankern Sie AI Governance in Ihrer Organisation
Binden Sie den KI-Einsatz in bestehende Prozesse ein – etwa durch klare Entscheidungswege, interne Richtlinien, Schulungen und ein zentrales KI-Systemregister. So machen Sie Risiken steuerbar und sichern nachhaltige Konformität.
Ob als strategischer Sparringspartner, operativer Umsetzer oder Brückenbauer zwischen Fachbereichen: Unser externer AI Officer übernimmt Verantwortung dort, wo intern noch Strukturen fehlen – flexibel, erfahren und sofort einsatzbereit.
Für einen sicheren, regelkonformen und zukunftsfähigen KI-Einsatz.
Demnächst: E-Learning-Zertifikatsschulung AI Act
Format: Onlinekurs mit Zertifikat
12. September 2025: BVMW Zertifikatskurs – Künstliche Intelligenz & AI Act
Format: Onlinekurs mit Zertifikat
Referenten: Hannes Deuerling & Elias Sorg
26. September 2025: Green AI Day
Ort: Stuttgart
Referenten: Dr. Alexander Deicke & Hannes Deuerling
Beitrag von K11: „Künstliche Intelligenz in der Verwaltung“ und „KI und Regulatorik“