Moderne Parksysteme erzeugen täglich personenbezogene Daten und machen Datenschutz zu einem zentralen Bestandteil der Parkraumbewirtschaftung. Digitale Parksysteme haben die Parkraumbewirtschaftung in den vergangenen Jahren grundlegend verändert und ermöglichen einen hocheffizienten und nutzerfreundlichen Betrieb moderner Parkobjekte.
Gleichzeitig entstehen dabei erhebliche Datenströme: Kamerabasierte Kennzeichenerfassung, Zeitstempel von Ein- und Ausfahrten, Zahlungsmöglichkeiten in bar, cashless, mobile pay, pay later, Videoüberwachung zum Schutz der Kunden und gegen Vandalismus etc. Parkhäuser sind damit längst nicht mehr nur bauliche Infrastruktur – sie sind digitale Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Für Betreiber stellt sich daher eine zentrale Frage, die sich in dem juristischen und operativen Alltag nahezu täglich stellt:
Wie lassen sich diese innovativen Systeme effizient und zugleich datenschutzkonform handhaben?
Die Antwort ist: Sogar jede Kennzeichenerfassung ist ein personenbezogenes Datum.
Bildquelle: KI-generiert | Beschreibung: Parkhäuser und DSGVO: Smart Parking“
In modernen Parksystemen entstehen typischerweise mehrere Kategorien personenbezogener Daten.
Diese Daten sind für den Betrieb inzwischen unverzichtbar, denn sie ermöglichen unter anderem:
Gleichzeitig fallen sie eindeutig in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ein Punkt – in der Praxis meist unbekannt oder unterschätzt – ist die datenschutzrechtliche Einordnung von Kfz-Kennzeichen.
Auch wenn ein Kennzeichen zunächst lediglich ein Fahrzeug identifiziert, gilt es datenschutzrechtlich als personenbezogenes Datum, weil über Halterregister grundsätzlich eine Zuordnung zu einer natürlichen Person möglich ist.
Die Verarbeitung solcher Daten kann jedoch regelmäßig auf zulässige Rechtsgrundlagen gestützt werden, etwa:
Entscheidend ist dabei weniger die abstrakte Rechtsgrundlage als vielmehr die konkrete organisatorische Umsetzung im Parkbetrieb.
Moderne Parksysteme bestehen meist aus mehreren technischen Komponenten und Dienstleistern:
Damit entsteht ein komplexes Ökosystem verschiedener Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter.
Die datenschutzrechtliche Struktur dieser Zusammenarbeit muss klar abgebildet werden – insbesondere durch eine saubere Zuordnung der Verantwortlichkeiten und entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Speicherdauer von Parkdaten. Technisch können viele Systeme Daten sehr lange vorhalten. Datenschutzrechtlich gilt jedoch der Grundsatz der Speicherbegrenzung.
Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind – etwa gesetzliche Vorgaben, Abrechnung, Reklamationsbearbeitung oder Sicherheitszwecke.
Auch die Information der Betroffenen ist von zentraler Bedeutung. Parkkunden müssen nachvollziehen können:
Da Parkkunden häufig nur wenige Sekunden Zeit haben, Informationen wahrzunehmen, muss die Information der Nutzer praktikabel und verständlich gestaltet werden.
Rechtlich sind drei Elemente unerlässlich:
Bereits vor der Einfahrt – im Fall der kamerabasierten Kennzeichenerfassung – müssen Betreiber insbesondere darauf hinweisen:
Datenschutz in der Parkraumbewirtschaftung ist daher Teil der Systemarchitektur.
In der Praxis zeigt sich, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Parkhausbetreiber, Herstellern von Schranken- und Zugangssystemen, technischen Dienstleistern, Zahlungsanbietern und datenschutzrechtlicher Expertise entscheidend ist.
Bei ALPINA Parking wird der Datenschutz daher intern juristisch verantwortet und in enger Abstimmung mit unserem externen Datenschutzbeauftragten, der K11 Consulting GmbH, umgesetzt.
Die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung wird weiter voranschreiten. Perspektivisch autonome Fahrzeuge werden diese Entwicklung noch verstärken. Parksysteme werden künftig nicht nur mit Nutzern, sondern unmittelbar mit Fahrzeugen kommunizieren und in digitale Verkehrs- und Mobilitätsökosysteme eingebunden sein.
Off-Street-Parkflächen werden zunehmend zum Standard moderner Mobilitätsinfrastruktur.
Smart Parking – heute und in der Zukunft – braucht Governance!