Sowohl Erwerbe von Todes wegen durch Testament oder durch gesetzliche Erbfolge als auch Schenkungen unterliegen in Deutschland der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach dem Erbschaftsteuergesetz. Steuerpflichtig sind Vermögensübertragungen aller Art, wenn der Erblasser/Schenker oder der Empfänger ein Inländer ist/war.
Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die nach den Grundsätzen des Bewertungsrechts ermittelte Bereicherung des Empfängers. Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis des/der Empfänger vom Erblasser/Schenker gibt es einen kleineren oder größeren Freibetrag. Jeder Erwerb ist durch eine Steuererklärung anzuzeigen. Die Steuererklärung hat der Erwerber oder der Erbe abzugeben und zu unterschreiben.
Stand: 30.09.2021
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Experte für Datenschutz gesucht? Neben dem großen Thema Datenschutz unterstützen wir Sie im Interim Management, bei strategischen & betriebswirtschaftlichen Managementaufgaben. Sie haben Fragen, genug vom Blabla und wollen Genaueres wissen? Hier unverbindlich kontaktieren.